Baurecht, Vorschriften, Normen uvm.

Alles rundum Baurecht, Vorschriften, Normen und Urteile.

Baurecht, Vorschriften, Normen uvm.

Die Baubranche ist geprägt Normen, Vorschriften, Gesetzen uvm. Im Folgenden geben wir einen Überblick über häufig auftauchende Begriffe.

Bauordnungsrecht

Die Musterbauordnung (MBO) definiert allgemeine Anforderungen an Bauwerke. Dabei dient sie als Vorlage für die länderspezifische Bauordnung.

Auf der MBO aufbauend definieren die Landesbauordnungen (LBOs) jeden Bundeslandes die Vorschriften für Baugenehmigungen, Sicherheitsanforderungen und Nutzungsvorgaben von Gebäuden.

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist die Grundlage für das Städtebaurecht. Hier werden unter anderem die Bauleitplanung sowie die Nutzung von Grundstücken geregelt. Es wird definiert, wie Baugebiete auszuweisen sind und welche Anforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung gelten.

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt in welchen Gebieten welche Art von Bebauung zulässig sind. Dabei wird zwischen Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten unterschieden. Darüber hinaus wird die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossfläschenzahl (GFZ) definiert.

Planzeichenverordnung (PlanZV) – Festlegung von Symbolen für Bebauungspläne

Technische Baubestimmungen (MVV TB) – Enthält bautechnische Anforderungen für verschiedene Bauprodukte und -techniken.

Technische Normen und Richtlinien

Bei DIN-Normen handelt es sich um wissenschaftlich und technisch fundierte Empfehlungen sowie Erfahrungswerte, die vom Deutschen Institut für Normung herausgegeben werden. Obwohl nicht verpflichtend, dienen sie besonders in der Baubranche als Maßstab für Baustoffe, Konstruktion und Verfahren.

  • DIN 4102 / DIN EN 13501 definiert die Anforderungen an den baulichen Brandschutz.
  • DIN 276 umfasst eine einheitliche Kostenstruktur für Bauprojekte
  • DIN 1045 – Betonbau
  • DIN 18040 – Barrierefreies Bauen
  • DIN 18531-18535 – Abdichtung von Bauwerken
  • DIN 4108 – Wärmeschutz und Energieeffizienz

Eurocodes (EN 1990 – EN 1999) ersetzen nationale Vorschriften, wie bspw. DIN. Die genannten Eurocodes definieren europäische Bemessungsnormen für Tragwerke aus Beton, Holz, Stahl und sonstigen Materialien. Hierbei handelt es sich um die Gewährleistung einheitlicher Berechnungen von Tragfähigkeit und Standsicherheit.

Über die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) werden bauordnungsrechtlich verbindliche Anforderungen an Bauprodukte und Bauarten definiert. Dabei dient Sie als Grundlage für die Zulassung und Verwendung neuer Baustoffe. Hierunter fallen Vorschriften für bspw. Brandschutz, Statik etc.

Berufsrecht und Honorarordnung

Die auf Bundeslandebene beschlossenen Architekten- und Ingenieurgesetze regeln die geschützten Berufsbezeichnungen “Architekt” und “Ingenieur”. Hierbei handelt es sich um festgeschriebene Qualifikationen, welche erforderlich sind um als Architekt oder Ingenieur tätig zu sein.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist 1977 erstmalig erschienen. Seit 2021 ist diese zwar nicht mehr bindend, gilt aber weiterhin als Orientierungshilfe für Honorare hinsichtlich Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie unterscheiden die verschiedenen Schritte eines Bauvorhabens in neun sog. Leistungsphasen (LPH).

Berufsordnungen der Architekten- und Ingenieurkammern – Die Berufsordnungen der Architekten- und Ingenieurkammern enthalten ethische Richtlinien sowie Anforderungen an Fortbildung und Haftung. Sie stellen sicher, dass Architekten und Ingenieure ihren Beruf verantwortungsvoll ausüben.

Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorschriften

Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden die energetischen Anforderungen an Gebäude geregelt. Es schreibt vor wie Neubauten als auch Bestandsgebäude energieeffizient gestalten werden müssen. Durch das GEG wurde die frühere EnEV abgelöst.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beinhaltet Vorschriften für nachhaltige Energieversorgungskonzepte, wie bspw. Photovoltaik, Windkraft etc. Durch Erfüllung der Vorschriften bietet das EEG finanzielle Anreize, in Form von Subventionszahlung, zur Umsetzung geplanter erneuerbarer Energieversorgungen.

Neben der energieeffizienten Errichtung und dem Betrieb, definiert das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Maßstäbe für das Recycling bzw. die Wiederverwertung von Baumaterialien. Ziel ist es Abfälle zu minimieren und so ressourcenschonend zu Bauen.

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) stellt Vorschriften zu Lärm- und Umweltschutz dar.

DIN EN ISO 14001 – umfasst Umweltmanagementsysteme für Bauunternehmen.

DGNB / BREEAM / LEED sind Zertifizierungssysteme für nachhaltiges Bauen.

Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften

Anhand der Baustellenverordnung (BaustellV) werden Sicherheitsmaßnahmen für Bauprojekte definiert. Bspw. wird der Bauherr durch die BaustellV zur Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) verpflichtet.

Mit der BaustellV einhergehend definiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anforderungen an Arbeitsstätten hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Sicherheit. Darunter fallen Aspekte wie Beleuchtung, Belüftung, Ergonomie etc.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) – Ergänzende Sicherheitsrichtlinien

Durch die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) werden Vorgaben definiert, die der Vermeidung von Arbeitsunfällen dienen. Hierin sind unter anderem Absturzsicherungen, der Umgang mit Maschinen und erforderliche Schutzkleidung beschrieben.

DIN 4426 behandelt Sicherheitsvorkehrungen für Instandhaltungsarbeiten an Fassaden.

Denkmalschutz und Gestaltungsvorschriften

Die Denkmalschutzgesetze werden vom jeweiligen Bundesland verabschiedet. Diese enthalten je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften zum Schutz von Baudenkmalen. Dabei sind Änderungen oder Sanierungen in der Regel genehmigungspflichtig.

Eine weitere Unterteilung der Baubestimmungen findet durch die Gestaltungssatzungen der Städte und Gemeinden statt. Hierbei wird durch kommunale Satzungen bestimmt, wie Gebäude bestimmter Stadtviertel auszusehen haben. Häufige Satzungpunkte sind Dachformen, Fassadengestaltung und Materialvorschriften.

Neben Vorschriften zur Gestaltung des Stadtbildes, grenzen die Naturschutz- und Landschaftsschutzgesetze zulässige Bauvorhaben in ökologisch sensible Gebiete ein.

Vergabe- und Vertragsrecht

Bei der Vergabeverordnung (VgV) handelt es sich um eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. In dieser sind Richtlinien festgeschrieben für die Vergabe von Aufträgen durch einen öffentlichen Auftraggeber, welche dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) unterliegen. Ziel der Verordnung ist ein transparentes, sowie faires Vergabeverfahren. Eigentlich vorgesehen für Liefer- und Dienstleistungen, schließt sie Planungsleistungen durch Architekten und Ingenieure mit ein.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) hingegen regelt speziell die Vergabe und Vertragsgestaltung von Bauleistungen durch einen öffentlichen Auftraggeber. Dabei wird durch die VgV auf die VOB verwiesen. Sie wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitet und fortgeschrieben. Dabei unterteilt sich die VOB sich in drei Teile:

  • Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)
  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
  • Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)

Im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 631 ff. (Werkvertragsrecht) finden sich Regelungen für Bauverträge mit privaten Bauherren. In diesem Gesetzestext finden sich ebenfalls Regelungen zu Mängelansprüchen und Vertragskündigung.

Die Bauprodukteverordnung (BauPVO) regelt die Anforderungen an Bauprodukte in der EU.

Digitalisierung & BIM-Richtlinien

ISO 19650 ist ein internationaler Standard für die Verwendung von digitalen Bauwerksmodellierungen (Building Information Modeling, kurz BIM). Hierin beschrieben sind Prinzipien zur Verwendung von BIM über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks. Im Fokus liegen die Zusammenarbeit zwischen Projektbeteiligten, der Austausch von Daten, sowie die Struktur der Informationsverwaltung. Somit sollen Abläufe zwischen mehreren Beteiligten effizienter und fehlerminimierend gestalten werden können.

Die VDI 2552 ist eine deutsche Richtlinienreihe. Sie bietet eine detaillierte Anleitung zur Verwendung von BIM in Bauprojekten. Dabei umfasst sie u.a. Aspekte wie Datensicherheit, Kollaborationsprozess, Modellierungsrichtlinien und Rollenverteilungen. Besonders die Zuweisung von Verantwortlichkeiten trägt einem reibungslosen Projektablauf bei.

Seit 2020 ist die Verwendung von BIM für Infrastrukturprojekte des Bundes Voraussetzung. Dies soll schrittweise auf weitere öffentliche Bauvorhaben ausgeweitet werden. Das Ziel des Bundes ist es Kosten und Risiken zu senken, sowie Effizienz zu fördern. Durch den BIM-Stufenplan des Bundes steht Planungsbüros eine Orientierungshilfe zur Verfügung, welche auf genau jene digitale Transformation der Baubranche vorbereitet.

Ergänzend zu den vorherigen Normen, befasst sich DIN SPEC 91391 speziell mit den Anforderungen an Daten der digitalen Bauwerksmodelle. Die Norm definiert Standards für den Aufbau, die Struktur, und die Qualität der BIM-Daten. Dabei soll die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Softwarelösungen gefördert werden.

Wohnungsbau & soziale Bauvorschriften

Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX wird festgelegt, dass Wohnraum für Menschen mit Behinderung gleichberechtigt zugänglich sein muss. Somit sollen Wohnungen, Eingangsbereiche und öffentliche Gebäude hindernisfrei gebaut werden. Beispiele hierfür sind rollstuhlgerechte Zugänge, ein Mindestmaß für Türdurchgänge und barrierefreie Sanitäranlagen. Dabei gelten die Regelungen sowohl für Neubauten als auch für Modernisierungen bestehender Immobilien.

Mit der DIN 18040 werden die Anforderungen des SGB IX konkretisiert. Mit Hilfe der Norm kann gewährleistet werden, dass sowohl die Planung als auch die Ausführung von Bauvorhaben barrierefrei gestalten wird. Unterteilt wird die Norm in DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen im öffentlichen Bereich) und DIN 18040-2 (Barrierefreies Wohnen im privaten Bereich). In der Norm werden u.a. Elemente wie schwellenfreie Zugänge und gut erreichbare Bedienelemente definiert.

Mit dem Wohnraumförderbestimmungen legen die Länder Voraussetzungen für den Wohnungsbau fest, welche erfüllt sein müssen damit Bauvorhaben staatliche Förderungen erhalten können. Dabei liegen Aspekte wie bspw. Barrierefreiheit, energieeffiziente und nachhaltige Bauweise, sowie sozialverträgliche Mietpreisgestaltung im Fokus der Bestimmungen.

Die Mietrechtsregelungen im BGB stellen einen wesentlichen Punkt zur Gestaltung fairer und bezahlbarer Wohnräume dar. Hier geht es zum einen um die Mietpreisbremse, als auch um den Kündigungsschutz. Darüber hinaus regeln die Mietrechtsregelungen, inwieweit die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen auf die Mieter umgelegt werden können.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) beschreibt Verfahrensweisen am Bau und in der Konstruktion, welche wissenschaftlich fundiert sind und sich in der Praxis bewährt haben. Zu den a.a.R.d.T. gehören z.B. DIN-Vorschriften.

Einen besonderen Stellenwert haben die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Bezug auf die Leistungserfüllung des Vertrages zwischen Architekten bzw. Ingenieuren und Bauherren. Bei einer Leistungsabnahme (z.B. Bauabnahme nach Leistungsphase 8) ist das Bauwerk frei von Mängeln zu übergeben. Das bedeutet, dass das Gebäude den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht und die a.a.R.d.T. eingehalten wurden.

Weicht der Architekt oder Ingenieur von diesen ab, hat dieser zu begründen und nachzuweisen, dass mindestens gleichwertig oder höherwertige Verfahren verwendet wurden. Ein Abweichen ist ebenfalls möglich, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht wird und vom Auftragnehmer eine unmissverständliche Aufklärung über mögliche Konsequenzen stattgefunden hat und anschließend entsprechend vereinbart wird.

Vertragsrecht

In der Regel werden Architekten- und Ingenieurverträge als Werkvertrag (nach §§631 ff. BGB) gestaltet. Dabei ist der Planer ein konkretes Ergebnis schuldig (bspw. die Erstellung einer genehmigungsfähigen Bauwerksplanung). Dem gegenüber stehen Dienstverträge. Wobei lediglich eine Tätigkeit, aber kein bestimmtes Ergebnis vereinbart wird (meist im Falle einer beratenden Tätigkeit).

Hierneben bestehen noch die Möglichkeit eines Generalplanvertrags (auch Generalübernehmervertrag genannt, z.B. wenn der Architekt neben seiner Planung, auch die Koordination mit anderen Fachplanern übernimmt) und des Generalunternehmervertrags (im Falle, dass der Architekt auch Bauleistungen übernimmt).

Eine bei komplexen Bauvorhaben immer häufiger aufkommende Vertragsart ist die sog. Integrierte Projektabwicklung (IPA) oder auch Mehrparteienvertrag. Im Gegensatz zum herkömmlichen Vorgehen, bei dem der Bauherr Einzelverträge mir den Planern und ausführenden Gewerken vereinbart, unterzeichnen alle Beteiligten (Bauherr, Fachplaner und ausführende Unternehmen) zu Beginn des Bauvorhabens eine Vertragsurkunde. Die Vertragsform verspricht, dass sich alle Parteien auf die Erreichung eines gemeinsamen Ziels festlegen. Somit soll die Zusammenarbeit optimiert und eventuelle Risiken, wie Streitigkeiten über Verantwortungen, minimiert werden.

Fazit

Die Aufführung an Normen, Vorschriften, Gesetzen etc. ist bei weitem nicht erschließend. In jedem Falle bleibt zu betonen, dass bei Unsicherheit oder Fragen ein Expertenrat von einem Fachanwalt oder Fachversicherungsmakler heranzuziehen ist.

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