Berufshaftpflicht
Versicherungsschutz für Architekten und Ingenieure
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie als Architekt und Bauingenieur vor Haftungsansprüchen Dritter, die während Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.
Als Experte auf Ihrem Gebiet tragen Sie Verantwortung für komplexe Bauprojekte. Ein Fehler in Ihrer Planung kann erhebliche Folgen haben, denn Sie haften für Mängel am Bau auch noch lange nach dessen Fertigstellung. Dabei kann es im schlimmsten Fall um Ihre private Existenz gehen.
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Ihre Vorteile mit der HVV:
- Über 40 Jahre Erfahrung im Bereich Versicherungsschutz für Architekten und Ingenieure
- Mehr als 750 versicherte Planungsbüros, mit über 8.000 Planern
- Zugang zu den besten Versicherungsbedingungen aller namenhaften Berufshaftpflicht-Versicherer
- Sonderkonditionen durch exklusive Makler-Vereinbarungen mit den Versicherern
- Persönliche Ansprechpartner
- Schnelle und unkomplizierte Lösung Ihrer Anliegen
- Dienstleistungen rund um Ihren Versicherungsschutz
Das Wichtigste im Überblick
1. Deckung von Planungs- und Berechnungsfehlern - Absicherung bei Fehlern in Entwürfen, Statik oder Bauüberwachung und Schäden durch fehlerhafte Bauplanung oder Kostenüberschreitungen
2. Schutz vor Haftungsansprüchen Dritter - Übernahme von Schadensersatzforderungen bei berechtigten Ansprüchen & Abwehr unberechtigter Forderungen (passiver Rechtsschutz)
3. Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden - Schäden am Bauwerk, Grundstück oder an Dritten & Schäden durch Mitarbeiter oder Partner
4. Rechtliche Absicherung und Kostenübernahme - Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gutachterkosten & Versicherungsschutz für Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren
5. Nachhaftung und Rückwärtsversicherung - Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung für abgeschlossene Projekte und rückwirkender Schutz für frühere Leistungen bei Neuabschluss
6. Optionale Erweiterungen - Tätigkeit als Generalplaner oder Gutachter, Nutzung von BIM-fähiger Software und europaweiter oder weltweiter Versicherungsschutz
Was gilt es zu beachten?
Die Berufshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Absicherung Ihrer Existenz als Architekt oder Ingenieur. Anspruchsvolle Bauvorhaben, hohe Haftungssummen, lange Gewährleistungszeiten und Nachhaftung, eine Vielzahl an Normen und Vorgaben, gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Anforderungen bringen Komplexität. Hinzukommt, dass die Beseitigung von Baumängeln und Schäden stetig teurer wird und die Klärung der Schuldfrage bedauerlicherweise immer häufiger gerichtlich stattfindet.
Der optimale Versicherungsschutz
Für Sie als Planer ist es wichtig den für Sie optimalen Versicherungsschutz zu haben. Dabei gibt es selten eine Pauschallösung.
Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren sind vielseitig. Genauso vielfältig sind die unterschiedlichen Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherer. Es gilt also heraus zu finden: Wo erhalten Sie die erforderlichen Leistungen zum besten Preis?
Den passenden Versicherer finden
Der erste Schritt, die passende Berufshaftpflichtversicherung zu finden, liegt darin Ihre individuelle Situation und Bedrüfnisse zu kennen. Unsere Empfehlung: Schreiben Sie gewissenhaft alle Ihre Tätigkeiten und zu versichernden Risiken auf. Dabei spielen u.a. Dinge wie bspw.
- Ihr Leistungsbild,
- der Umsatz Ihres Planungsbüros,
- evtl. vorhandene Vorschäden und
- die gewünschten Zusatzbausteine
eine wichtige Rolle.
Im zweiten Schritt geht es ums "Match-Making" zwischen Ihnen und dem Versicherer: Bei welchem Versicherer findet sich das beste, auf Ihre Bedürfnisse passende Preis-Leistungsverhältnis?
Die Wahl der Deckungssumme
Die Wahl der Deckungssumme gehört gut durchdacht. Zum einen geht es für Sie um hohe Haftungssummen und zum anderen können Schadensersatzansprüche noch Jahre nach Abnahme des Bauprojektes geltend gemacht werden. Dabei können Aspekte wie steigende Baukosten, auch getrieben durch Inflation, und eventuelle Vermögensschäden durch bspw. Mietausfälle die aktuellen Baukosten weit übersteigen. Diese Einflussfaktoren sollten bei der Wahl der Deckungssummen auf jeden Fall berücksichtigt werden. Im gleichen Zuge empfehlen wir aufgrund der langen Haftungszeiträume, eine unbegrenzte Nachhaftung in den Versicherungsschutz einzuschließen. So sind Sie auch Jahrzehnte nach der Fertigstellung eines Bauvorhabens abgesichert.
Haftung des Planers
"Die Bauleistung ist zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich die Leistung für die gewöhnliche Verwendung eignet, den anerkannten Regeln der Technik entspricht."
Zentral für die Haftung eines Planers ist die angebotene Leistung - in der Regel gemäß den Leistungsphasen der HOAI. Dabei kann bspw. ein Planer der vertraglich die Bauüberwachung (LPH 8) übernimmt, für Ausführungsfehler der Baufirmen zur Verantwortung gezogen werden. Obwohl der Planer und die Baufirma gesamtschuldnerisch haften, sind die Mängel zunächst auf Kosten des Planers (idealerweise dessen Berufshaftpflichtversicherung) zu beseitigen. Erst danach kann Regress bei der Baufirma genommen werden. Auch unterstützende oder beratende Tätigkeiten während der Bauausführung, können den Planer in die Haftung für eventuelle Mängel bringen. Obowhl die Haftung primär beim Planer liegt, der einen Mangel zu verantworten hat, haften involvierte Planer in späteren Leistungsphasen ggf. mit, da Sie verpflichtet sind bestehende Planungen zu prüfen.
Gemäß gesetzlicher Bestimmungen besteht für Planungsleistungen eine 5-jährige Gewährleistungsfrist nach Abnahme. Besondere Aufmerksamkeit bedarf die Vereinbarung der über die Objektbetreuung (LPH 9). Um eine verlängerte Frist von bis zu 10 Jahren zu vermeiden, sollten Planer sicherstellen eine Teilabnahme der vereinbarten Leistungen nach der Bauausführung (LPH 8) zu vereinbaren.
Ihre Bedürnisse im Mittelpunkt
Vermittlung von Versicherungen
Durch einen objektiven Marktvergleich finden wir stets die beste Versicherung für Ihre Bedürfnisse und Wünsche.
Schadenmanagement
Wir übernehmen die Abwicklung Ihres Schadenfalls, damit Sie schnellstmöglich an Ersatzleistung oder Hilfe bei der Schadenabwehr gelangen.
Werkvertragsprüfung
Wir gleichen die Haftung Ihrer Werkverträge mit Ihrem Versicherungsschutz ab. So stellen wir sicher, dass Sie für Ihre Projekte den optimalen Versicherungsschutz haben.
Prämienoptimierung
Durch unsere Jahresgespräche mit Ihnen sind wir optimal vorbereitet, regelmäßig Ihre Prämie runter zu verhandeln oder Zusatzleistungen mit einzuschließen.
Vertragsservice
Wir kümmern uns um die schnellstmögliche Klärung Ihrer Anliegen an den Versicherer, ob ARGE-Verträge, Umfirmierungen etc.
Schulungen & Seminare
Im Rahmen unserer Kooperationen bieten wir regelmäßige Online-Seminare an. Darüber hinaus können individuell Schulungen vereinbart werden.
Wenn's schief geht
Personenschaden
Ein Bauarbeiter stürzt während der Bauarbeiten durch eine ungesicherte Öffnung und zieht sich schwere Verletzungen zu. Da der Versicherungsnehmer für die Sicherungsmaßnahmen verantwortlich war, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen sowie das Schmerzensgeld.
Ein Kunde betritt das Planungsbüro und stolpert über ein ungesichertes Kabel. Er verletzt sich dabei so schwer, dass Behandlungskosten in Höhe von 20.000 Euro entstehen. Diese werden von der Berufshaftpflichtversicherung übernommen.
Sachschaden
Während eines Aufmaßtermins in den Räumlichkeiten eines Kunden stößt die Innenarchitektin Frau S. versehentlich eine wertvolle Blumenvase um. Die Vase zerbricht, wodurch ein Schaden in Höhe von 5.000 Euro entsteht. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.
Vermögensschaden
Der Bauingenieur Herr Z., der auch als Gutachter tätig ist, gibt in einem Gutachten einen falschen Wert an. Aufgrund dieser fehlerhaften Information trifft der Auftraggeber eine ungünstige geschäftliche Entscheidung, die zu einem finanziellen Schaden von 60.000 Euro führt. Die Berufshaftpflichtversicherung leistet hierfür Ersatz.
Ein Planungsfehler des Architekten Herr M. führt dazu, dass der Kurvenradius der Tiefgaragenabfahrt zu eng bemessen wurde. Dieser Mangel wird erst nach Abschluss der Rohbauarbeiten entdeckt, sodass aufwendige Nachbesserungen erforderlich sind. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die daraus resultierenden Kosten.