Forderungsausfall
Versicherungsschutz bei Zahlungsunfähigkeit Dritter.
Architekten, Ingenieure und Planungsbüros tragen bei ihren Projekten eine erhebliche Verantwortung, sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht. Ein bedeutendes Risiko besteht darin, dass berechtigte Schadenersatzansprüche gegen zahlungsunfähige Auftraggeber oder Geschäftspartner nicht durchgesetzt werden können. Insbesondere in der Baubranche, wo beträchtliche finanzielle Mittel involviert sind, kann dies zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen.
Die Forderungsausfallversicherung bietet einen gezielten Schutz vor diesem Risiko. Sie tritt in Kraft, wenn ein berechtigter Schadenersatzanspruch aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht durchgesetzt werden kann. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung, als ob der Verursacher selbst die Leistung erbracht hätte.
Insbesondere für Planungsbüros, die in Kooperation mit Bauherren, Generalunternehmern oder anderen Projektbeteiligten tätig sind, ist diese Absicherung von entscheidender Bedeutung.
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Versicherte Risiken
Die Forderungsausfallversicherung umfasst unter anderem folgende Risiken:
- Ausgleich offener Forderungen im Falle der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
- Ersatz berechtigter Schadenersatzansprüche, wenn eine durch einen Dritten verursachte Forderung nicht beglichen wird.
- Absicherung von Sach- und Personenschäden, die durch andere Beteiligte verursacht wurden, jedoch nicht ersetzt werden können.
- Schutz bei privater und gewerblicher Zahlungsunfähigkeit von Vertragspartnern.
- Rechtsschutz für Forderungseinzug: Die Versicherung unterstützt bei der rechtlichen Durchsetzung von Forderungen vor Gericht.
- Deckung auch bei erfolgloser Zwangsvollstreckung, wenn ein Urteil bereits ergangen ist, jedoch nicht vollstreckt werden kann.
Diese Leistungen sind besonders hilfreich für Planungsbüros, die häufig mit verschiedenen Bauherren, Generalunternehmern und Subunternehmern zusammenarbeiten und auf eine zuverlässige Zahlung angewiesen sind.
Für wen ist eine Forderungsausfallversicherung?
Die Forderungsausfallversicherung richtet sich an Planungsbüros die
- die Dienstleistungen für große Bauherren oder Bauträger erbringen.
- an umfangreichen Projekten beteiligt sind.
- auf jedes Honorar von Auftraggebern angewiesen sind - vorallem kleine Büros und Freiberufler.
- mit mehreren Vertragspartnern kooperieren - insbesondere Generalplaner und Projektsteuerer.
Angesichts der Häufigkeit von Forderungsausfällen, insbesondere in der Bauwirtschaft, stellt die Versicherung eine wertvolle Ergänzung zum bestehenden Versicherungsschutz für alle Akteure in der Planung und Umsetzung von Bauprojekten dar.
Besonderheiten
Für Planer gibt es einige wesentliche Aspekte der Forderungsausfallversicherung:
Absicherung gegen zahlungsunfähige Auftraggeber: Bauherren oder Generalunternehmer können in finanzielle Schwierigkeiten geraten – die Versicherung sichert Ihr Honorar ab.
Bonitätsprüfung des Auftragsgebers durch den Versicherer.
Deckung auch für Schadenersatzansprüche: Sollte ein Dritter für einen Schaden verantwortlich sein, jedoch nicht zahlungsfähig, übernimmt die Versicherung die Kosten.
Ergänzung zur Berufshaftpflicht: Während die Berufshaftpflicht eigene Fehler abdeckt, schützt die Forderungsausfallversicherung vor den Konsequenzen der Zahlungsunfähigkeit Dritter.
Wichtige Ergänzung für umfangreiche Projekte: Insbesondere bei langfristigen Bauvorhaben mit mehreren Vertragspartnern ist das Risiko erhöht.
Vermeidung wirtschaftlicher Engpässe: Ausgefallene Forderungen können die Liquidität eines Planungsbüros erheblich gefährden.
Mit einer Forderungsausfallversicherung sichern sich Planungsbüros gegen finanzielle Risiken ab, die durch die Zahlungsunfähigkeit Dritter entstehen können. Dies gewährleistet eine höhere Planungssicherheit und schützt die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens.
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