Honorarrechtsschutz
Versicherungsschutz für Ihr Honorar
Als Architekt oder Ingenieur sind Sie sich der Bedeutung der Durchsetzung Ihrer Honorarforderungen bewusst. Bedauerlicherweise kann es vorkommen, dass Auftraggeber Rechnungen nicht oder nur teilweise begleichen.
Die Konsequenzen ausbleibender Zahlungen sind Liquiditätsengpässe und möglicherweise eine drohende Insolvenz, insbesondere für kleine Planungsbüros und selbstständige Planer. Eine gerichtliche Durchsetzung der Honorarforderungen kann schnell kostspielig werden, da sich bis zur Durchsetzung u.a. Anwalts- und Gerichtskosten summieren.
In solchen Fällen bietet eine Honorarrechtsschutz-Versicherung Unterstützung, indem sie die hohen Prozesskosten übernimmt, sodass Sie Ihre Interessen optimal vertreten können.
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Versicherte Risiken
Die Honorarrechtsschutz-Versicherung umfasst eine Vielzahl von Kosten, die im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen über Honorarforderungen entstehen können. Dazu zählen insbesondere:
- Kosten für Anwälte und Gerichte: Alle Anwalts- und Gerichtskosten, die im Verlauf eines Prozesses anfallen.
- Sachverständigen- und Zeugenhonorare: Sollten Gutachten oder Zeugenaussagen erforderlich sein, werden auch diese Kosten übernommen.
- Rechtsschutz für werkvertragliche Streitigkeiten: Schutz bei Vorwürfen der Pflichtverletzung im Rahmen von Architekten- und Ingenieurverträgen.
- Telefonische Rechtsberatung: Viele Versicherer bieten eine kostenfreie telefonische Beratung zu Honorarfragen oder allgemeinen rechtlichen Angelegenheiten an.
- Deckung für außergerichtliche Einigungen: Sollten sich Streitigkeiten bereits vor einem Gerichtsverfahren durch Mediation oder Verhandlung lösen lassen, werden auch diese Kosten übernommen.
Für wen ist eine Honorarrechtsschutz-Versicherung?
Die Honorarrechtsschutz-Versicherung ist primär auf Architekten, Ingenieure, Generalplaner und Projektsteuerer ausgerichtet, die ihre Honorarforderungen absichern möchten. Sie stellt sowohl für selbstständige Fachkräfte als auch für Planungsbüros eine wertvolle Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung dar.
Insbesondere für freiberufliche Planer, die nicht über umfangreiche finanzielle Rücklagen verfügen, kann eine langwierige Auseinandersetzung über ausstehende Honorare existenzbedrohend sein. Viele kleinere Büros oder Selbstständige verzichten aus Furcht vor hohen Prozesskosten auf die Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen – eine Honorarrechtsschutz-Versicherung beseitigt diese Unsicherheit.
Auch größere Planungsbüros, die regelmäßig mit komplexen Bauprojekten betraut sind, profitieren von diesem Schutz. Bei umfangreichen Projekten mit mehreren Beteiligten können schnell Unstimmigkeiten über die Höhe oder Fälligkeit von Honoraren entstehen.
Darüber hinaus ist die Versicherung für Projektsteuerer und Generalplaner von Vorteil, da diese häufig mit umfangreichen Planungs- und Koordinationsaufgaben betraut sind und somit einem erhöhten Risiko von Honorarstreitigkeiten ausgesetzt sind.
Letztlich ist die Honorarrechtsschutz-Versicherung für alle von Bedeutung, die regelmäßig mit Bauherren, Investoren oder öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten und ihre wirtschaftliche Absicherung nicht dem Zufall überlassen möchten.
Besonderheiten
Die Honorarrechtsschutz-Versicherung unterscheidet sich in einigen Punkten von klassischen Rechtsschutzversicherungen. Hier sind einige zentrale Besonderheiten:
Abdeckung von werkvertraglichen Streitigkeiten: Während viele allgemeine Rechtsschutzversicherungen keine Streitigkeiten aus Werkverträgen abdecken, ist dies hier explizit mitversichert.
Option als Ergänzungsbaustein oder eigenständige Versicherung: Die Honorarrechtsschutz-Versicherung kann oft als Zusatz zu einer Berufshaftpflicht oder als eigenständige Lösung abgeschlossen werden.
Keine Selbstbeteiligung bei telefonischer Erstberatung: Viele Versicherer bieten eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung für allgemeine Rechtsfragen.
Keine Begrenzung auf nationale Rechtsstreitigkeiten: In vielen Tarifen sind auch Streitigkeiten aus internationalen Bauprojekten versichert.
Zusätzlich zur klassischen Absicherung besteht oft die Möglichkeit, spezielle Bausteine hinzuzufügen, wie etwa eine erweiterte Deckung für Honorare aus öffentlichen Ausschreibungen oder internationale Projekte.
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