Objektversicherung
Objektbezogener Versicherungsschutz
Die objektbezogene Haftpflichtversicherung bietet Architekten und Ingenieuren umfassenden Schutz für ein bestimmtes Projekt. Sie ist besonders wichtig für Ingenieurgemeinschaften (INGE), Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und Planer, die gelegentlich eigenverantwortlich arbeiten oder an großen Bauprojekten mit mehreren Planern beteiligt sind, wie zum Beispiel als Generalplaner.
Insbesondere bei einem Zusammenschluss mehrerer Planer ist eine individuell auf das Bauvorhaben abgestimmte Gestaltung des Versicherungsschutzes von entscheidender Bedeutung. Dabei handelt es sich um einen Versicherungsvertrag mit einheitlichen Versicherungssummen für alle Beteiligten. Planer sollten sicherstellen, dass alle Leistungen vom Beginn der Planung bis zum Ende der gesetzlichen Nachhaftungsfristen in die Objektversicherung integriert sind.
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Versicherte Risiken
Die Objektversicherung deckt alle im Versicherungsschein genannten Planer (versicherte Personen) ab, darunter Generalplaner, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer und viele weitere Fachleute, die in der Planung und Durchführung von Bauprojekten involviert sind. Diese Versicherung bietet umfassenden Schutz vor Personen- sowie sonstigen Schäden, die sowohl Sach- als auch Vermögensschäden umfassen, die im Zusammenhang mit den im Versicherungsschein beschriebenen Leistungen für das versicherte Bauprojekt (Objekt) stehen.
Der Versicherungsschutz der Objektversicherung ist darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Risiken abzudecken, die während der Planung und Umsetzung eines Bauprojekts auftreten können. Dazu gehören unter anderem
- Planungs- und Bauüberwachungsfehler: Schäden durch fehlerhafte Planung, Statik oder Bauüberwachung.
- Termin- und Kostenüberschreitungen: Haftung für Verzögerungen und Mehrkosten (außer „Sowiesokosten“).
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Schutz vor Haftungsansprüchen Dritter.
- Umweltrisiken: Schäden an Umwelt und gesetzliche Sanierungspflichten.
- Besondere Bauprozess-Risiken: Haftung in ARGE, Insolvenzrisiko von Partnern, freie Mitarbeiter.
- Erweiterte Absicherung (optional): Asbestschäden, Auslandsschutz, unbegrenzte Nachhaftung.
- uvm.
Für wen ist eine Objektversicherung?
Eine projektbezogene Haftpflichtversicherung (Objektversicherung) erweist sich als besonders vorteilhaft, wenn der Bauherr von den beauftragten Planern hohe Deckungssummen und/oder den Nachweis einer projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung verlangt. So soll sicher gestellt werden, dass im Falle von Fehlern oder Versäumnissen während der Planungs- oder Bauphase ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um potenzielle Schadensersatzansprüche abzudecken und die Fertigstellung vom Projekts zu gewährleisten.
Außerdem empfiehlt sich eine Objektversicherung bei besonders komplexen oder technisch anspruchsvollen Bauvorhaben. Da die Wahrscheinlichkeit von Planungsfehlern oder unvorhergesehenen technischen Herausforderungen erhöht ist, bietet die Versicherung zusätzlichen Schutz, indem sie die finanziellen Folgen von Fehlern abfedert und den Beteiligten ermöglicht, sich auf die Lösung technischer Probleme zu konzentrieren, ohne sich über finanzielle Konsequenzen sorgen zu müssen.
Ferner kommt sie zum Einsatz bei Bauvorhaben im Ausland. Hier kann ggf. eine länderspezifische Versicherungspflicht bei einer lokalen Versicherungsgesellschaft bestehen.
Am häufigsten findet die Objektversicherung Anwendung im Rahmen einer Generalplanung oder einer Arbeitsgemeinschaft. Dabei sind unterschiedliche (Fach-)Planer involviert, was die Koordination und Kommunikation zwischen den verschiedenen Parteien erschwert und das Risiko von Missverständnissen oder Planungsfehlern erhöht. Die projektbezogene Haftpflichtversicherung fungiert hier als Sicherheitsnetz, das alle Beteiligten schützt und sicherstellt, dass im Falle von Fehlern oder Streitigkeiten eine gerechte und finanzielle Lösung gefunden werden kann, die den Fortgang des Projekts nicht gefährdet.
Besonderheiten
Die Objektversicherung bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz für ein einzelnes Bauvorhaben. Im Gegensatz zur durchlaufenden Jahresversicherung (der Berufshaftpflichtversicherung) orientiert sich die Prämienberechung und die Wahl der Versicherungssumme an der Bausumme und der Art des Bauvorhabens. Wichtig zu beachten ist, dass die berufliche Haftung von Planern auch bei der Objektversicherung nicht nur direkte Mängel, sondern auch Folgeschäden wie Bauverzögerungen, Miet- oder Nutzungsausfälle umfasst. Damit ist die Wahl der passenden Deckungssumme von besonderer Bedeutung.
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