Versicherungen fürs Planungsbüro
Versicherungen für Planungsbüros
Hohe Haftungssummen, lange Gewährleistungszeiten und Nachhaftung, eine Vielzahl an Normen und Vorgaben, gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Ansprüche bringen Komplexität. Der richtige Versicherungsschutz kann vor existenzbedrohenden Risiken schützen und nimmt somit maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg Ihres Planungsbüros.
Im Folgenden geben wir einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Architekten und Bauingenieure.
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Objektversicherung
- Auslands-Berufshaftpflichtversicherung
- Inhalt & Elektronik Versicherung
- Firmenrechtsschutz-versicherung
- Honorarrechtsschutz-Versicherung
- Forderungsausfallversicherung
- Gebäudeversicherung
- Directors & Officers Versicherung (D&O)
- Cyberversicherung
- Unfallversicherung
- Betriebliche Altervorsorge
- Versicherungen für Freiberufler
- Fazit
Freiberufler und solche die Kammermitglieder sind, unterhalten in der Regel eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie ist die wichtigste Absicherung für Architekten und Bauingenieure gegen Mängelansprüche aus Ihrer Planung. Die Versicherung übernimmt Kosten, wenn durch Fehler des Planers Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen.
Im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung deckt die Betriebshaftpflichtversicherungen alle Schäden aus der allgemeinen betrieblichen Tätigkeit ab, welche nicht im Zusammenhang mit dem Berufsbild des Architekten und/oder Ingenieurs stehen. Wenn diese nicht bereits in der Berufshaftpflichtversicherung inkludiert ist, kann sie eine sinnvolle Ergänzung sein. Ein Beispiel hierfür wäre ein angestellter Planer, der auf der Baustelle versehentlich einen Laptop des Bauherrn oder Bauunternehmers beschädigt.
Als eine Variante der Berufshaftpflichtversicherung, vereinheitlicht und erhöht die Objektversicherung den Versicherungsschutz mehrerer beteiligter Planer für ein Projekt (das Objekt). Sie kommt in der Regel zur Anwendung, wenn bspw. ein Generalplaner oder eine ARGE/INGE mehrere Planer mit teilweise unterschiedlichem Versicherungsschutz zusammenschließt.
Bei grenzüberschreitenden Bauvorhaben reicht die reguläre Berufshaftpflicht oft nicht aus. Häufig stellen Bestimmungen des Ziellandes besondere Ansprüche an den Versicherungsschutz des Planers. Diese können die Mindestdeckungssummen betreffen oder verlangen Versicherungsschutz durch ein inländisch ansässiges Versicherungsunternehmen. Hier kommen dann z.B. sog. Fronting Policen zum Einsatz. Ein Fachversicherungsmakler kann hier helfen international die optimale Absicherung zu erwirken.
Als Architekt und Ingenieur arbeiten Sie mir einer Vielzahl digitaler und technischer Werkzeuge: Leistungsstarke Computer, spezielle CAD-Software, Server und weitere mobile Geräte. Damit Sie bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Zerstörung dieser schnellstmöglich wieder arbeiten können, sichert eine Inhalt- und Elektronikversicherung diese Werte gegen Diebstahl, Brand, Wasserschäden und andere Gefahren ab.
Damit Sie im Falle eines Rechtsstreites mit Auftraggebern, Bauunternehmen, Behörden, Angestellten o.ä. Ihre Interessen wahrnehmen können, schützt Sie die Rechtsschutzversicherung vor den finanziellen Folgen. Durch Sie werden Anwalt- und Gerichtskosten, sowie Honorare, Gelder und sonstige Kosten für Gutachter, Sachverständige und Zeugen geleistet.
Besonders in der angespannten aktuellen Wirtschaftslage haben Planer oft Probleme mit unbezahlten Rechnungen. Die Honorarrechtsschutz-Versicherung unterstützt bei der Durchsetzung von berechtigten Honorarforderungen und übernimmt die Rechtskosten.
Eine Forderungsausfallversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Verlusten, wenn Kunden ihre Rechnungen nicht begleichen können oder wollen. Sie übernimmt berechtigte Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit der Abnehmer. Ein besonderer Vorteil ist die kostenfreie Bonitätsprüfung und -überwachung der Kunden, wodurch das Risiko von Zahlungsausfällen minimiert wird und Zahlungsströme nicht unterbrochen werden.
Die Gebäudeversicherung schützt gewerblich als auch privat genutzte Immobilien des Planungsbüros. Entscheidend ist die korrekte Bewertung des Gebäudes, um im Schadenfall umfänglich abgesichert zu sein. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, weitere Elementargefahren, Vandalismus und wenn gewünscht Terror ab.
Als Geschäftsführer oder leitender Angestellter können Sie, je nach Gesellschaftsform und Satzung, persönlich Haftung für ihre Entscheidungen tragen. Eine D&O-Versicherung (sog. Geschäftsführerhaftpflichtversicherung) kann Sie vor den finanziellen Folgen aus Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen schützen.
Mit der zunehmenden digitalen Arbeitsweise in Planungsbüros steigen das Risiko und die Folgen Ziel von Cyberangriffen zu werden. Bspw. kann ein Ransomware-Vorfall hohe Erpressungssummen bedeuten und den Verlust wichtiger Arbeitsdaten sowie einen Betriebsstillstand zur Folge haben. Eine Cyberversicherung deckt Kosten für Erpressungssummen, Datenwiederherstellung, Forensik und Betriebsunterbrechungen ab.
Die Unfallversicherung stellt eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung dar. Dabei ergänzt sie sowohl die Absicherung privater Unfälle und deren Folgen auf Ihre berufliche Tätigkeit als auch die unzureichende Versorgung durch die gesetzliche Unfallversicherung im Falle eines arbeitsbedingten Unfalls. Neben der privaten Unfallversicherung besteht auch die Möglichkeit der betrieblichen Unfallversicherung (eine sog. Gruppenunfallversicherung), welche auch Ihre Mitarbeiter rund um die Uhr, weltweit absichert.
Im Kontext des Fachkräftemangels kann die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Instrument sein, um Mitarbeiter langfristig zu binden und ihnen eine finanzielle Absicherung im Alter zu bieten. Sowohl eine arbeitnehmer- als auch einer arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge kann sinnvoll sein, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
Für freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure ergeben sich weitere Anforderungen hinsichtlich Ihres Versicherungsschutzes. Im Vergleich zu angestellten Planern profitieren sie nicht von den Sozialleistungen aus einem Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören:
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um das Einkommen im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zu sichern.
- Eine Krankenversicherung, entweder gesetzlich oder privat, je nach Einkommen und Bedürfnissen.
- Eine Rentenversicherung zur finanziellen Absicherung im Alter.
Je nach Gestaltung Ihres Planungsbüros lassen sich unterschiedliche Risiken identifizieren, welche Aufschluss über einen sinnvollen Versicherungsschutz bieten. Dabei sind verschiedene Kombinationen der oben genannten und weiteren Versicherungsprodukte denkbar. Am besten lässt sich dies anhand einer individuell erstellten Risikomatrix ableiten.